Nachweise für die Berechtigung
Jeder Hürther Bürger, der Arbeitslosengeld II oder ein dem gleichzusetzendes geringes Einkommen bezieht, ist bei unserer Tafel herzlich willkommen und kann für seinen Bedarf einmal in der Woche (montags, mittwochs oder freitags) Nahrungsmittel zur Ergänzung der eigenen Einkäufe abholen.
Bringen Sie bitte bei der Neuanmeldung mit:
- Ihren Personalausweis
- Sozialhilfebescheid oder
- Bescheid über den Bezug von ALG II oder
- Wohngeldbescheid oder
- Rentenbescheid plus Mietvertrag
- Asylbescheinigung
Anhand dieser Unterlagen werden wir die Berechtigung zur Inanspruchnahme unserer Tafel prüfen.
Sind Sie berechtigt, erhalten Sie von uns einen Tafelausweis, den Sie bitte bei jeder Abholung von Nahrungsmitteln mitbringen.
Zur Deckung unserer Kosten erheben wir einen Beitrag in Höhe von 8,00 EUR pro Monat.
Die Öffnungszeiten für allgemeine Fragen, die Neuanmeldung sowie die Lebensmittelabholung finden Sie unter Öffnungszeiten.